ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Rahmen unserer Dienstleistung

Für alle zwischen dem Webdesigner (Daniel Neuberger) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sind folgende AGBs Bestandteil. Wenn der Auftraggeber den Geschäftsbedingungen nicht sofort nach dem Zugang (spät. Binnen 3 Werktagen) widerspricht, sind diese vereinbart.

Falls Fremde Einkaufsbedingungen den AGBS nicht entsprechen gelten diese nicht.

Für die via Post oder E-Mail zugesandten Änderungsaufträge und Zusätze nach Vertragsschluss gelten die AGBs auch in Zukunft.

1.0 Angebot und Abwicklung

1.1 Bevor Maßnahmen getroffen werden, die Kosten verursachen, wird in mündlicher oder schriftlicher Form ein Angebot vorgeschlagen, welches der Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss.

Bei uns liegen kleine Aufträge bei einem Nettowert von bis zu 250,- Euro. Ebenso die Aufträge laufender Projekte. Bei unseren kleineren Aufträgen sind Kostenvoranschläge nicht benötigt, sowie auch keine Genehmigung im Voraus benötigt wird.

1.2 Der Auftraggeber stimmt vor der Vervielfältigung des vorgelegten Datensatzes in schriftlicher Form zu bzw. Reinzeichnung/Entwurf. Vor der Vervielfältigung kann der Auftraggeber Korrekturmuster vorgeben.

1.3 Daniel Neuberger ist im völligen Ausmaß dazu berechtigt die geforderte Arbeit selber zu vollrichten und auszuführen oder an Dritte abzugeben.

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung stellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden.

2.1 Die vom Auftraggeber zugestellten Bilder, Texte, Daten, Vorlagen und andere Materialien befinden sich im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers und können die Rechte anderer oder Dritter nicht verletzen, was der Auftraggeber versichert und bestätigt.

Daniel Neuberger prüft dies nicht. Wenn das Bild, die Vorlage, der Text oder jegliche anderen Daten nicht frei von Rechten Dritter seien, wird der Auftraggeber Daniel Neuberger für die Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen freigestellt. Somit wird Daniel Neuberger ebenso von Ersatzansprüchen freigestellt.

2.2 Falls eine weitere Übersendung von den bereits gesendeten Daten und Unterlagen seitens Daniel Neubergers gewünscht ist, verpflichtet sich der Auftraggeber diese erneut zu senden. Somit verpflichtet sich der Auftraggeber übergebene Daten und Unterlagen von sich selbst zu kopieren, sodass eine weitere Übersendung jederzeit möglich ist.

Für die Übermittlung von Daten trägt der Auftraggeber alleinige Verantwortung. Daniel Neuberger haftet nicht für die Verluste von Unterlagen, Daten e.t.c.

2.3 Es besteht immer das Risiko, dass Daten auf dem Weg der Übersendung, obwohl höchste Sicherheitsstandards gelten, von Dritten abgegriffen bzw. abgehört oder kopiert werden. Darüber ist sich der Auftraggeber stets im Klaren. Die Verantwortung dafür übernimmt einzig und allein der Auftraggeber.

2.4 Daniel Neuberger ist bei Beschädigungen, Mängel e.t.c oder andere sich auf den Datenträger Negativ auswirkenden Zustände nur haftbar, wenn grobe Fahrlässigkeit dazu führte oder es mit Vorsatz geschah.

2.5 Sollte es beim Datenimport auf den Server bzw. System des Auftraggebers zu Fehlern an Datenträgern, Daten und Dateien kommen, kann Daniel Neuberger nicht haftbar gemacht werden.

2.6 Der Auftraggeber ist bei Datenverlust seitens Daniel Neubergers dazu verpflichtet die adäquaten Daten unentgeltlich erneut zur Verfügung zu stellen.

2.7 Auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG nicht erreicht ist, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes für Daten, Dateien und Skizzen, sowie Entwürfe.

2.8 Nachdem alle mit dem Auftrag einhergehenden Rechnungen und den Forderungen gegenüber dem Auftraggeber beglichen sind, wird Daniel Neuberger die Nutzungsrechte in dem Umfang an den Auftraggeber, welcher die Arbeit in Auftrag gegeben hat, übertragen wie es Auftragsgemäß vereinbart wurde (einfaches Nutzungsrecht).

Daniel Neuberger erfüllt die Verpflichtung, da er im Zweifel alle ausschließlichen Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer einräumt.

2.9 Daniel Neuberger muss bei Weitergabe das Nutzungsrecht an Dritte schriftlich zustimmen, da das Nutzungsrecht bei Daniel Neuberger liegt und nicht beim Auftraggeber.

2.10 Durch die Vorschläge oder sonstige Mitwirkung an der Arbeit Daniel Neubergers erhält der Auftraggeber kein Miturheberrecht.

2.11 Bei den Vervielfältigungsstücken hat Daniel Neuberger ein Recht darauf mehrfach genannt und verlinkt zu werden.

2.12 Im Rahmen der Eigenwerbung ist Daniel Neuberger dazu berechtigt die Vervielfältigungen und Entwürfe, trotz ausschließlichem Nutzungsrecht, zu verwenden.

2.13 Wenn die Leistung/Arbeit versandt wurde, sind Übersendung und Lieferverpflichtungen vollständig erfüllt.

2.14 Verbindliche Lieferfristen werden nur dann geltend, wenn die Pflicht der Mitwirkung des Auftraggebers wie vereinbart ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Darunter fällt z.B. die Freigabe von Bildern, Beschaffung von Texten, Unterlagen e.t.c.

3.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, monatliche Pakete, SEO

3.1 Werden Änderungen nach der abgeschlossenen Arbeit von Daniel Neuberger vom Auftraggeber verlangt, trägt der Auftraggeber auch die Mehrkosten. Der zuständige Webdesigner (Daniel Neuberger) hat völlige Gestaltungsfreiheit. Den Anspruch für die bereits angefangene Arbeit behält sich Daniel Neuberger vor.

3.2. Die Vergütung kann adäquat von Daniel Neuberger erhöht werden, bei Verzögerung der Durchführung des Auftrages, welche durch den Auftraggeber zu vertreten sind.

Falls der Auftraggeber keine Gründe, Taten oder sonstige Beeinflussungen der Arbeit aufzuweisen hat, kann Daniel Neuberger die Vergütung nicht erhöhen.

3.3 Kosten, die bei der Buchung eines monatlichen Paketes anfallen, werden jeweils für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) am Anfang des Monats oder im Jahr voraus bei monatlicher Zahlungsweise beglichen.

3.4 Daniel Neuberger betreibt SEO (Suchmaschinenoptimierung) nach technischen Anforderungen und besten Gewissen. Es wird keine Top Platzierung bei Google, Bing oder anderen Suchmaschinen garantiert.

Allein der Suchmaschinenanbieter kann darüber entscheiden, welchen Platz eine Seite im Ranking erhält, da Daniel Neuberger nur extern Einfluss auf die Suchmaschine nehmen kann.

4.0 Vergütung

4.1 Bei unseren Preisen, die mit dem Auftraggeber vereinbart wurden, handelt es sich um Nettopreise, welche stets die geltende Mehrwertsteuer beinhalten.

Dem Auftraggeber werden nachträglich entstehende Abgaben, sowie Lizenzgebühren und Zölle in Rechnung gestellt.

4.2 Spätestens am 7. Werktag nach Ablieferung der Datenträger bzw. Vervielfältigungen der Bilder, Daten, Dateien, Inhalte etc., sowie den Webauftritt im Ganzen, ist die Vergütung in voller Höhe fällig und muss ohne Abzug zahlbar sein.

4.3 Aufträge, die eine längere Zeit in Anspruch nehmen und Aufträge im größeren Ausmaße bedeuten für Daniel Neuberger finanzielle Vorleistung. Somit ist Daniel Neuberger berechtigt Teilabrechnungen und/oder Vorschussrechnungen in adäquater Höhe zu fordern, die unmittelbar ohne jegliche Abzüge fällig sind und beglichen werden müssen.

4.4 Vorausgesetzt der Auftraggeber teilt Daniel Neuberger nicht mit, dass er die sonstigen Tätigkeiten wie Skizzen, Entwürfe, die dazu vorgesehen sind, dem Auftraggeber zu zeigen, nicht braucht, werden diese kostenpflichtig berechnet. Seitens des Auftraggebers muss ausdrücklich erwähnt werden, dass er die sonstigen Tätigkeiten nicht in Anspruch nimmt.

4.5 Die Vergütung für die Nutzungsrechte, der Entwürfe, können nachträglich verändert werden, wenn diese in einem größeren Umfang, als Anfangs besprochen, verwendet werden. Die Höhe, der nachträglich angesetzten Vergütung, wird adäquat zu der Differenz zwischen der anfänglichen Nutzung und der umfangreicheren Nutzung gestellt.

4.6 Die Nutzungsrechte für das Urheberrecht, der vollrichteten Arbeit, gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung, welche im Voraus durch den Auftraggeber akzeptiert wurde, auf den Auftraggeber über. Bevor die Vergütung nicht vom Auftraggeber beglichen wurde, behält sich Daniel Neuberger das völlige Eigentum überlassener Reinzeichnungen, Skizzen, Unterlagen, Skripte und sonstige vom Auftraggeber erhaltenen Dokumente vor.

4.7 Die Höhe der Vergütung kann nicht durch das Mitwirken des Auftraggebers gesenkt oder erhöht werden. Das Mitwirken hat keinerlei Einfluss auf die Vergütung. Somit ist eine Senkung, der Vergütung, ausgeschlossen. Außer es wurde etwas anderes vereinbart.

4.8 Daniel Neuberger ist es gestattet bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers Verzugszinsen in einer Höhe von 5% zu verlangen, welcher über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank gehandhabt wird. Es bleibt Daniel Neuberger vorbehalten einen potenziellen/möglichen höheren Schaden, welcher womöglich eintritt, geltend zu machen.

4.9 Der Nettoauftragswert kann sich je nach Verzögerung des Auftrags aus Gründen, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, erhöhen.

Bei Verzug von Beibringung der Unterlagen, Nichtzahlung der Vorschussrechnung oder jegliche anderen Gründe, die die besprochene Dienstleistung ohne entsprechendes Handeln des Auftraggebers in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten nicht möglich machen, erhöht sich der Nettoauftragswert um 29%. Bei einem Verzug von bis zu 6 Monaten um 75%.

4.10 Der Auftraggeber erstattet Spesen für Reisen und Reisekosten, die mit dem Auftrag in Zusammenhang stehen. Diese müssen mit dem Auftraggeber abgesprochen sein.

4.11 Der Auftraggeber bevollmächtigt Daniel Neuberger notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu bestellen, die für eine adäquate Auftragserfüllung seitens Daniel Neuberger unabdingbar sind. Die Agentur wird durch den Auftraggeber für diese Fremdleistungen freigestellt, wozu sich der Auftraggeber verpflichtet und die Kosten für diese übernimmt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Lizenzen und bestätigt, dass die Lizenzrechte bei Daniel Neuberger bleiben.

5.0 Gewährleistung und Haftung

5.1 Daniel Neuberger gewährleistet einen sorgfältigen Umgang mit überlassenen Bildern, Videos, Dokumenten, Datenträgern sprich Vorlagen etc. pp.. Dazu verpflichtet sich Daniel Neuberger den vom Auftraggeber erhaltenen Auftrag mit bestem Gewissen zu erledigen und mit höchstmöglicher Sorgfalt auszuführen.

5.2 Falls Daniel Neuberger oder andere siehe Punkt 1.3 leicht fahrlässig gehandelt haben, ist jegliche Schadenersatzforderung oder Ansprüche auf Schadenersatz ausgeschlossen bzw. nicht geltend. Bei vorsätzlichen und/oder grob fahrlässiger Handlungen gilt dies nicht für Daniel Neuberger und/oder dessen Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzliche Vertreter. Sollte es zu solch einem Szenario kommen, ist die Haftung auf Schäden nur beschränkt und geht nicht dem Materialwert hinaus. Schadensersatz, welcher über den Materialwert hinausgeht ist völlig ausgeschlossen.

5.3 Daniel Neuberger haftet nicht für die Fremdleistungen/Leistungen von Dritten, welche der Auftraggeber ausdrücklich geordert hat, womit Daniel Neuberger von allen Ersatzansprüchen vom Auftraggeber freigestellt wird.

5.4 Die Weitergabe von überreichten Datensätzen, Bildern, Skripten, Vorlagen, e.t.c, die der Auftraggeber der Werbeagentur in irgendeiner Weise zukommen lässt, findet in einem legalen Rahmen statt und der Auftraggeber ist somit auch völlig dazu berechtigt diese „Materialien“ zu Überbringen. Der Auftraggeber ist für die übergebenen Daten somit auch in keinster Weise belangbar und versichert das. Falls der Auftraggeber trotz dieser gestellten Absicherung seitens der Werbeagentur (Daniel Neuberger) nicht dazu berechtigt sein, die Vorhin erwähnten „Materialien“, zu verwenden. Daniel Neuberger hat nicht die Pflicht diese Materialien zu überprüfen, womit auch die Haftung für etwaige Verstöße wie gegen das wettbewerbsrecht, warenzeichenrecht und/oder Urheberrecht für deren Eintragungsfähigkeit und/oder Zulässigkeit der Arbeit nicht besteht.

5.5 Es wird Daniel Neuberger das Recht eingeräumt bei Mängeln oder Fehlern eine nachträgliche zweite Nachbesserung vorzunehmen, welche in einer adäquaten Zeitspanne erledigt wird.

6.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

6.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Mayen in Rheinpfalz.

Stand: 1. November 2017